Bericht zur Einwohnerversammlung am 1. Oktober 2026

Die Einladung mit folgender Tagesordnung erfolgte im Amtsblatt der KW 39:

An der Versammlung nahmen etwa 30 Bürger teil. Bürgermeister Mansky führte allein mündlich (ohne Präsentation) durch die Veranstaltung. Einige Mitglieder des Gemeinderates waren im Publikum.

Für die BIHN haben wir zu folgenden Themen, nachgefragt:

  1. Vorschlag SGD Süd: „Verbesserter Hochwasserschutz“
  2. Kommunale Wärmeplanung
  3. Umsetzung des Fahradwegekonzeptes
  4. Maßnahmen zum Hitzeschutz in der Gemeinde

 

zweite Deichlinie (rot)

Zu a.: Die SGD Süd sei an die Gemeinde mit einem Projekt zur Errichtung einer zweiten Deichlinie herangetreten. Das Konzept wurde dem Gemeinderat unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Grunde gehe es darum, eine neue Deichlinie zu errichten, diese aber nicht an den bestehenden Rheinhauptdeich anzuschließen (Lücke siehe Abbildung). Diese neue Deichlinie entspricht der geplanten Deichlinie des ungesteuerten Polders, zwar mit Höherlegung der K7/Speyerer Straße aber ohne Polder Einlassbauwerk, ohne Altripsee (in der Nähe des Riedhofs) und ohne eine Möglichkeit der Entwässerung dann eingeschlossenen Bereichs. Der bestehende nicht ertüchtigte Rheinhauptdeich soll dabei nicht verändert werden. Offenbar ist die Idee, im Falle einer Überflutung des Rheinhauptdeiches die entstehenden Lücken zum Rheinhauptdeich durch die Feuerwehren schließen zu lassen.

Der Bürgermeister versicherte, dass er hier sowohl rechtlich als auch bezüglich der Sinnhaftigkeit große Bedenken hat. Er hat zugsichert, die Bürger zum Thema zweite Deichlinie informiert zu halten und auch einzubeziehen.

In der Diskussion kam auch zur Sprache, dass die SGD Süd das Grundstück und Gebäude Riedhof gekauft hat. Die Gemeinde hätte zwar Vorkaufsrecht gehabt, konnte dies aber nicht nutzen, weil keine kommunale Bedarfsplanung vorlag.

Die in den letzten Monaten erfolgte Sanierung des Bermenweges entlang des nicht ertüchtigten Deichabschnittes und im weiteren Verlauf in der Ortslage seien Instandhaltungsmaßnahmen gewesen.

Zur Fluchtwegproblematik / Evakuierungssimulation wurde das Antwortschreiben des Rhein- Pfalz-Kreises an die BIHN besprochen. Der Landrat lehnt in einer E-Mail die Durchführung der vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Evakuierungssimulation für Altrip ab. Es gäbe für den Kreis einen neuen Alarm und Einsatzplan (aber keine Evakuierungs-simulation). Wenn die Gemeinde eine Simulation wolle, solle sie diese selbst in Auftrag geben und zahlen.

 

Zu b.: Nachdem von der Verbandsgemeinde ein Quartierskonzept vorgestellt worden ist, liegt es jetzt in der Verantwortung des Ortsgemeinderates Machbarkeitsstudien in Auftrag zu geben. Der Ortsgemeinderat hat die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für Altrip abgelehnt, da man glaubt, dass sich für die dort vorgeschlagene Flusswärmepumpe und das zu errichtende Wärmenetz sich kein Investor findet. Die Schlussfolgerung des Bürgermeisters daraus lautet, Zitat: „Die Bürger müssen sich selbst um die dezentrale Wärmeversorgung kümmern.“

 

Zu c: Das sei Sache der Verbandsgemeinde, die OrtsGemeinde sieht hier keinen Handlungsbedarf. Sogar das Angebot der Verbandsgemeinde, das für Altrip erstellte Fahradkonzept dem Gemeinderat vorzustellen, wird von diesem abgelehnt!

 

Zu d.: Ein Teilstück am Ludwigsplatz (Schachfeld) soll entsiegelt und begrünt werden. Darüber hinaus soll auf dem Ludwigsplatz ein Baum gepflanzt werden (Antrag Fraktion Grüne). Weitere geplante Maßnahmen sind die Ausstattung der Grundschule, der Kindergärten und des Reginozentrums mit Klimaanlagen. Es ist beabsichtigt, den dadurch bedingten Strom-Mehrbedarf durch Errichtung von PV-Anlagen zu decken.

Bürgerversammlung am 1. Oktober

Wir freuen uns, dass diese Veranstaltung, die nach §16 GMO jährlich durchgeführt werden soll, wieder stattfindet. Es sollten möglichst viele Bürger mit ihrer Teilnahme die Notwendigkeit dieser Veranstaltung zeigen und sich nicht scheuen die sie interessierenden Themen anzusprechen.

Aus Sicht der BIHN sind auch folgende Themen wichtig

– Hitzeschutzplan der Gemeinde
– Fahrradwegeplan
– Bebauungsplan Horren
– Bebauungsplan Darstein
– Stand des Verfahrens zum Polder, Hintergrund der Erneuerung des Bermenweges am nicht ertüchtigten Deichabschnitt
– Stand der Aktivitäten zur Fluchtwegsimulation für Altrip

 

Nachruf

Mit großer Bestürzung und tiefer Trauer haben wir vom Tod unseres geschätzten ehemaligen Vorstands und langjährigen Wegbegleiters

EMIL LEBHERZ

erfahren.

Mit Emil verlieren wir nicht nur einen unermüdlichen Streiter für unsere Sache, sondern vor allem einen wunderbaren Menschen, der unsere Bürgerinitiative seit 2003 mit Herz, Verstand und ganzem Einsatz geprägt hat.

Er stand uns über all die Jahre mit seiner enormen Zuverlässigkeit, seiner Hilfsbereitschaft und seiner beruflichen Expertise zur Seite – insbesondere im schwierigen juristischen Verfahren gegen den geplanten Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen. Auf seinen Rat war immer Verlass, und sein sachkundiges Wirken war für uns von unschätzbarem Wert.

Doch was bleibt, ist weit mehr als sein fachliches Engagement: Es ist die Erinnerung an einen liebenswerten, zugewandten Menschen, der sich mit Leib und Seele für unsere gemeinsame Heimat eingesetzt hat. Für seine Treue, seine Unterstützung und die vielen gemeinsamen Jahre sind wir ihm von Herzen dankbar.

Emil wird in unserer Mitte eine große Lücke hinterlassen. Wir werden ihn schmerzlich vermissen und ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere ganze Anteilnahme gelten seiner Familie und allen Angehörigen. Wir wünschen ihnen in dieser schwersten Zeit der Trauer viel Kraft, Trost und Menschen, die ihnen zur Seite stehen.

Im Namen des gesamten Vereins

Die Vorstandschaft der BIHN – Rheinauen e.V.

„Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten.“

— Rainer Maria Rilke

Seminare zum Hochwasserschutz

Man kann die durch die Menschheit verursachte Klimaerwärmung anzweifeln, die bereits sichtbaren Folgen jedoch nicht. Extremwasserereignisse und Hitzerekorde sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Deshalb gilt es Vorsorge für beides zu treffen.

Einige Vorstandsmitglieder haben Ende Juni an den folgenden Veranstaltungen zum Thema Hochwasserschutz teilgenommen.

  • Hochwasserschutzforum bei der IHK Metropolregion in Mannheim am 23. Juni 2026 und
  • Workshop der Hochwasserpartnerschaft „Mittlere Vorderpfalz“ am 25. Juni 2026 in Dudenhofen

 

In den Vorträgen beim Hochwasserschutzforum ging es um

  • die Nationale Wasserstrategie des Bundes, die ein Kompass (kein Gesetz!) für den Umgang mit Extremwasserereignissen sein soll (Referentin Regina Paas, Bundesministerium für Umwelt)
  • was sind unsere Schutzziele und Strategien bei Hochwasser- und Starkregenrisiken (Univ. Prof. Dr.-Ing. Jörn Birkmann, Leiter des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung, Universität Stuttgart),
  • mobilen Hochwasserschutz bei Extremwetter (Clarisse Lydia Jähn, Haawal Engineering AS, Oslo) und
  • um einen Bericht zu Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge mit Praxisbeispielen aus dem Ahrtal (Referent Hermann-Josef Pelgrim, Geschäftsführer Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH).

 

Bei der Hochwasserpartnerschaft „Mittlere Vorderpfalz“ (IBH) ist die BIHN-Rheinauen neben zahlreichen Organisationen aus den Kommunen Mitglied.

  • Dort wurde der HydroZwilling Rheinland-Pfalz – eine Software für Kommunen und (als eingeschränkte Version) für Privatleute zur Simulation, Modellierung und Visualisierung von Überflutungsereignissen vorgestellt (Kim Falkenstein, IBH).

Link: https://hydrozwilling.rlp.de/, Privatpersonen dort rechts oben „Karte aufrufen“ anklicken.

  • Im zweiten Vortrag wurde der „Umgang mit kritischer Infrastruktur im Rahmen der Vorsorgekonzepte“ erläutert (Stefan Poß, SGD Süd).
  • In der Diskussion wies die BIHN-Rheinauen auf die fehlende Evakuierungssimulation für Altrip hin und bemängelte das Fehlen (sichtbarer) Aktivitäten seitens des Rhein-Pfalz Kreises. Das Thema soll in der nächsten Sitzung der IBH aufgenommen werden.

Es war ein widersprüchliches Gefühl sich an zwei Tagen mit den Themen Extremwetterereignis und Hochwasser zu beschäftigen, während draußen 40°C herrschten und die Hitzewelle fast täglich einen neuen Rekord aufstellte.

Übrigens: Der geplante Polder WAN ist aufgrund des schnellen Ansteigens der Flusspegel bei Extremwetterereignissen nutzlos.

Streuobstwiese

Unsere Bäume haben Durst!
Hilfe bei der Bewässerung der Streuobstwiese gesucht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Freiwillige und Spaziergänger,

unsere Obstbäume auf der gemeindeeigenen Streuobstwiese leiden unter der aktuellen Witterung und brauchen dringend Ihre Unterstützung. Damit die Bäume gut durch die trockenen Phasen kommen und auch in Zukunft Früchte für uns tragen, sind wir auf Ihre Mithilfe bei der Bewässerung angewiesen!

Auf der Streuobstwiese warten gefüllte Wassercontainer und Gießkannen auf SIE.

 

Und so können Sie helfen:

Menge: Bitte geben Sie jedem Baum 4 volle Gießkannen Wasser.

Zeitpunkt: Bitte wässern Sie nur in den Morgen- oder Abendstunden, um die Verdunstung zu minimieren und die Bäume zu schonen.

Häufigkeit:
o Bei normaler Witterung: einmal pro Woche (am Wochenende).
o Bei ausgeprägter Trockenheit oder Hitzewelle: zweimal pro Woche (am Wochenende und am Mittwoch).

Markierung:
Damit wir den Überblick behalten bringen Sie bitte nach dem Gießen das rot-weiße Absperrband am Baum an. So sehen nachfolgende Helfer sofort, welcher Baum bereits versorgt wurde.

Jede Gießkanne voll Wasser ist ein wertvoller Beitrag zum Erhalt unserer Streuobstwiese und damit ein wichtiger Dienst an der Natur und damit der Artenvielfalt in unserer Region.

Die BIHN-Rheinauen und die Gemeinde Altrip danken Ihnen herzlich für Ihre Zeit, Ihre Mühe und Ihre großartige Unterstützung!

Genug gewartet (2)

Genug gewartet unter gleichem Titel hatten wir Mitte Februar über die Untätigkeit der Behörden zum Thema Durchführung einer Evakuierungssimulation berichtet und eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026).

Am 22.03.2026 erhielten wir die Antwort des LfBK.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Katastrophenschutzplanung vor Ort beim Rhein-Pfalz-Kreis als unterer Katastrophenschutzbehörde läge. Das LfBK nehme nur landesseitige Beratungs- und Begleitaufgaben wahr, sei aber nicht für die örtliche Gefahreneinschätzung und Detailplanung zuständig.

Nach Auskunft des Rhein-Pfalz Kreises sei der Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landkreises derzeit in Abschluss. Nach Fertigstellung würde der Plan dem LfBK im gesetzlich vorgesehenen Verfahren vorgelegt.

Fragen bezüglich der Wasserwehr, Deichverteidigung und der Sicherung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen seien wasserrechtlich gesondert einzuordnen und nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich mit der katastrophenschutzrechtlichen Alarm- und Einsatzplanung. Man habe eine Kopie unseres Schreibens der SGD Süd übersandt.

Am 02.04.2026 antwortete die SGD Süd basierend auf die Fragestellungen aus unserem Brief an die LfBK.

Sie verweist zum ersten Punkt „Aktueller Zustand des Deiches“ als erstes auf den geplanten Polderbau, berichtet aber auch, Zitat:

Die Beurteilung der Standsicherheit des bestehenden, noch nicht ausgebauten Deichabschnittes war trotzdem Gegenstand eines geotechnischen Gutachtens. Darauf aufbauend wurden spezifische Maßnahmen zur vorübergehenden Sicherung des Abschnittes bei großen Hochwasserereignissen erarbeitet (siehe Antwort zu Ziffer 2). Dazu gehört u. a. auch, dass der nicht mehr ausreichend tragfähige Bermenweg noch in 2026 ertüchtigt werden wird, u. a. um im Ereignisfall die Deichverteidigung darüber sicher zu gewährlelsten. Auch werden gegenwärtig weitere Ansätze geprüft den Hochwasserschutz unabhängig von der Fertigstellung der Hochwasserrückhaltung auf das vereinbarte Niveau zu heben.

Im Weiteren wird erläutert, dass auch ein ertüchtigter Deichabschnitt überströmt werden oder versagen kann und dass deshalb, Zitat:

Die rechtzeitige Evakuierung, Bereitstellung hochwasserfreier Sammelstellen und Notunterkünfte ist, gemäß § 2 LBKG, originäre Aufgabe der Kommunen. Zur Planung von Evakuierungsmaßnahmen sind die „Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes … heranzuziehen:

„Für Evakulerungsplanungen sind grundsätzlich die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise zuständig (§§ 3 Abs. 1; 4 Abs. 1; 5 Abs. 1 LBKG)“

 

Zum zweiten Punkt „In der Praxis nachgewiesene Mängel“ verdeutlicht die Stellungnahme die dringliche Erfordernis, des Evakuierungsplanes. Zitat:

Aufbauend auf den Erkenntnissen der angesprochenen Übung sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Standsicherheitserkenntnisse über den Bestandsbereich wurden durch die SGD Süd detaillierte und spezifische Hinweise für die Deichverteidigung des besagten Abschnitt’s, mit Unterstützung eines Geotechnikers, erstellt und den für deren Durchführung verantwortlichen Gefahrenabwehrkräften übergeben. Dadurch ist sichergestellt. dass die örtlich verantwortliche Wasserwehr die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und deren effektive Durchführung als Teil der Alarm- und Einsatzplanung vorbereiten kann.

Zum dritten Punkt „Unzureichende Modellierung der Fluchtrouten“ wird nochmal auf die Zuständigkeit des Rhein-Pfalz Kreises eingegegangen aber auch auf den Handlungsbedarf durch die SGD Süd eingegangen. Zitat:

… Die SGD Süd erkennt selbstverständlich an, dass in diesem Rahmen für eine bestmögllche Vorbereitung ein erheblicher wasserwirtschaflicher Beitrag zu leisten ist. …

Zum vierten Punkt „Unsere Aktuellen Forderungen“ schließlich – freuen wir uns über die folgende Aussage, Zitat:

Die vorgetragenen Forderungen werden seitens der SGD Süd ausdrücklich unterstützt. Die Bereitstellung der zur Umsetzung erforderflichen Fachbeiträge wird zugesichert.

Man kann also festhalten, dass übergeordnete Behörden sich sehr wohl des Handlungsbedarfs bewußt sind. Nachdem die Verantwortung zur Evakuierung offensichtlich bei der Kreisverwaltung liegt, haben wir das Gespräch mit Landrat Volker Knörr gesucht. Statt das Gesprächsangebot anzunehmen hat uns folgende E-Mail erreicht. Zitat :

Wir haben erst durch ihre Eingabe von den Schreiben der beiden Landesämter erfahren.
Wir werden uns hierzu nochmals intern und mit den beiden Antworterstellern abstimmen und kommen dann unaufgefordert auf sie zurück.

 

Wir bleiben dran!

Bermenweg für Deichverteidigung ungeeignet

In der letzten Gemeinderatssitzung am 26.03.26 berichtete BM Mansky dass bei der letzten Deichbegehung  erforderliche Maßnahmen am Deich im Bereich Altrip angesprochen wurden. Die wichtigste Maßnahme sei dabei die Erneuerung des Bermenweges, entlang des nicht ertüchtigten Deichabschnitts, zwischen Altrip und Waldsee.

Diese Maßnahme soll ab Anfang August 2026 in Angriff genommen werden.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den 2024 vom Gemeinde und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Bericht über die in 2022 durchgeführte Katastrophenschutzübung GStB Katastrophenschutz 12/2024, Seite 360).

Zitat:

Die (Übungs-)Lage:
Aufgrund besonderer Wetterlage wurden schnell ansteigende Pegel im Bereich Speyer – Mannheim von bis zu 9,40 Meter prognostiziert. Somit drohte eine Überspülung des Deiches im Bereich vor Altrip. Eine Überspülung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Versagen des Schutzbauwerks.

Die Folgen wären: Erstes Eindringen des Wassers in die Ortslage Altrip nach zirka 30 Minuten mit anschließender Überflutung des gesamten Orts innerhalb von 48 Stunden. Dabei entstehen Einstauhöhen von bis zu vier Metern. Das verbleibende Zeitfenster für eine Evakuierung der rund 7.800 Bewohner über die beiden vorhandenen Zufahrtsstraßen beträgt weniger als 12 Stunden. Danach sind auch diese Straßen überflutet. Bei einem länger anstehenden hohen Scheitelwert des Rheins würden auch Ortsteile der Gemeinden Neuhofen, Waldsee und Rheingönheim innerhalb von drei bis vier Tagen überflutet werden.

In dem o.g. Artikel wurde die Übung hinsichtlich der Kommunikation der Behörden positiv bewertet.
Dass beim Versuch der Deicherhöhung mit Sandsäcken Verbesserungspotential besteht (z.B. Sandsacklogistik, Deichstatik, Bermenwegbelastung) ist nur zwischen den Zeilen zu lesen.
Ob und welche Erkenntnisse aus der Evakuierung einer geringen Personenzahl (nur Altenheim) für die Evakuierung aller Einwohner (7800) gewonnen wurden, ist dem Artikel auch nicht zu entnehmen.

Die BIHN-Rheinauen weist seit Jahren immer wieder auf diese Schwachstelle vor Altrip hin und befürwortet deshalb die Ertüchtigung des Bermenweges als erste Maßnahme um den Deich im Bedarf durch die Wasserwehr verteidigen zu können. Wir fordern aber auch, die vom Gemeinderat beschlossene Evakuierungssimulation endlich durchzuführen. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen, gilt es Maßnahmen abzuleiten, um in dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster von 12 Stunden, eine Evakuierung der Altriper Bevölkerung sicherzustellen.

Siehe dazu auch unseren Artikel Untätigkeit der Behörden bei der Evakuierungssimulation.